Auf den Spuren des großen Arztes

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Hygiene

Unbedingte Sauberkeit ist sowohl für die körperliche als auch die geistige Gesundheit von großer Bedeutung. Durch die Haut werden fortlaufend Unreinheiten aus dem Körper ausgeschieden. Die Millionen Hautporen sind deshalb schnell verstopft, wenn sie nicht durch regelmäßiges Waschen saubergehalten werden. Zurückgehaltene Unreinheiten als Folge verstopfter Hautporen belasten zusätzlich die anderen Ausscheidungsorgane. SGA 221.1

Den meisten Menschen würde eine kalte oder laue Dusche jeden Morgen oder Abend gut bekommen. Anstatt vermehrt erkältungsanfällig zu werden, härtet eine Dusche — richtig durchgeführt — gegen Erkältungen ab, weil sie die Blutzirkulation anregt. Die Haut wird besser durchblutet, und man erhält einen leichter und regelmäßiger fließenden Blutkreislauf. Geist und Körper werden so gleichermaßen gestärkt. Die Muskulatur wird geschmeidiger und das Denken lebhafter. Ein Bad beruhigt außerdem die Nerven. Baden hilft dem Darm, dem Magen und der Leber, indem es jedem dieser Organe Gesundheit und Kraft gibt, und es fördert die Verdauung. SGA 221.2

Besonders wichtig ist es, die Kleidung sauberzuhalten. Getragene Kleidungsstücke haben die Ausscheidungsstoffe der Haut aufgesaugt; wenn also Kleidung nicht häufig gewechselt und gewaschen wird, nimmt man diese Stoffe erneut in sich auf. SGA 221.3

Mangelnde Hygiene begünstigt Krankheiten. Todbringende Keime finden sich reichlich in dunklen, vernachlässigten Ecken, in verrottendem Abfall, in Feuchtigkeit und Schimmel. Man sollte keine Gemüseabfälle oder Laubhaufen in der Nähe des Hauses liegen lassen, denn sie locken Ungeziefer an und vergiften die Luft. Innerhalb des Hauses darf nichts Unsauberes oder Verrottendes herumliegen. Schon so manche Epidemie wurde durch Unrat und herumliegenden Hausmüll ausgelöst. SGA 221.4

Gründliche Körperhygiene, reichlich Sonnenlicht und sorgfältige Beachtung der Sauberkeit in allen Bereichen des häuslichen Lebens sind für die Vermeidung von Krankheiten und die Freudigkeit und Kraft der Hausbewohner von größter Bedeutung. SGA 221.5