Für die Gemeinde geschrieben — Band 2

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Kapitel 42: Ratschlag bezüglich einer Mischehe1

Wir gehören einer Bruderschaft an, die uns verpflichtet, jederzeit in Verantwortung vor Gott entschlossen und ehrenhaft zu handeln, was immer das auch für Folgen nach sich ziehen könnte. Wir halten an der christlichen Überzeugung fest, daß alle Menschen gleichwertig sind und das Recht auf Freiheit haben — seien sie schwarz oder weiß. Diesen Standpunkt dürfen wir nirgends und vor niemandem verleugnen. Unser Glaube verpflichtet uns dazu, einem Farbigen mit der gleichen Achtung zu begegnen wie einem Weißen. Solch konsequentes Verhalten könnte Vorbildwirkung für andere haben. FG2 352.1

Allerdings habe ich Bedenken, wenn es eine Ehe zwischen Weißen und Farbigen betrifft. Niemand hat das Recht, seinen Nachkommen Belastungen aufzubürden, die ihnen das Leben schwer machen und sie ständigen Demütigungen aussetzen. Kinder aus Mischehen empfinden ihr Los häufig als bitteres Erbe und fühlen sich Verhältnissen ausgeliefert, für die sie selber nichts können. Selbst wenn es keine anderen Bedenken gäbe, wäre das schon Grund genug, solche Mischehen nicht einzugehen. Manuskript 7, 1896. FG2 352.2