Ruf an die Jugend

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Um jede Seele wird gekämpft

Ich sah böse Engel um Seelen kämpfen, und Engel Gottes widerstanden ihnen. Der Kampf war schwer. Die bösen Engel bedrängten die Seelen, vergifteten mit ihrem schlechten Einfluß die Atmosphäre und stumpften ihre Sinne ab. Die heiligen Engel wachten besorgt über die angefochtenen Seelen und warteten darauf, Satans Heerschar zurückzuschlagen. Es liegt aber nicht im Vermögen der guten Engel, Macht über die Seelen gegen deren Willen zu gewinnen. Wenn die Menschen dem Feind nachgeben und keine Anstrengungen machen, ihm Widerstand zu leisten, dann können die Engel Gottes nicht viel mehr tun als Satans Heer in Schach halten und die Seelen vor ihrer Vernichtung bewahren, bis den Gefährdeten mehr Licht gegeben wird und sie dadurch aufgerüttelt werden und die Hilfe von oben suchen. Der Heiland nötigt seine Engel nicht zur Hilfe für diejenigen, die von sich aus keine Anstrengungen zur Rettung machen. RJ 31.1

Sobald Satan die Gefahr wittert, eine Seele zu verlieren, strengt er sich besonders an, um sie zu halten. Wird sich die gefährdete Seele der Gefahr bewußt und bittet in ihrer inneren Not den Heiland um Kraft, dann fürchtet Satan ihren Verlust; er läßt dann durch ein verstärktes Aufgebot seiner Helfer die arme Seele umzingeln und legt einen dichten Wall um sie, damit kein Himmelslicht hindurchdringen und die Seele erreichen kann. Wer in solcher Gefahr ausharrt und in Hilflosigkeit und Schwäche sich auf das Verdienst des Blutes Jesu beruft, dessen ernstes Glaubensgebet wird vom Heiland erhört, der dann ein Aufgebot starker Engel zu seiner Befreiung sendet. Satan kann es nicht ertragen, wenn sich jemand auf seinen machtvollen Rivalen beruft; denn er fürchtet sich und zittert vor des Heilandes Kraft und Majestät. Und Satans Heer bebt vor jedem inbrünstigen Gebet. Wenn allmächtige Engel, angetan mit der Waffenrüstung des Himmels, einer hilflosen und verfolgten Seele zur Hilfe kommen, weichen Satan und seine Scharen zurück; sie wissen genau, daß sie den Kampf verloren haben. RJ 31.2