Auf den Spuren des großen Arztes

97/229

Freude am Leben

“Ein fröhliches Herz tut dem Leibe wohl”. Sprüche 17,22. Dankbarkeit, Freude, Wohltätigkeit, Vertrauen auf Gottes Liebe und Fürsorge — dies sind die wichtigsten Stützen der Gesundheit. Für die Israeliten sollten sie Grundlage ihres Lebens sein. SGA 225.3

Die Reisen nach Jerusalem, die dreimal im Jahr anläßlich der großen Feste unternommen wurden, und der einwöchige Aufenthalt in Hütten während des Laubhüttenfests boten Gelegenheiten der Erholung und des geselligen Zusammenseins im Freien. Diese Feste waren Ausdruck der Freude, die noch gesteigert wurde durch das gastfreundliche Willkommen, das dem Fremden, dem Leviten und dem Armen entboten wurde. SGA 225.4

“Du sollst fröhlich sein über alles Gut, das der Herr, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat, du und der Levit und der Fremdling, der bei dir lebt.” 5.Mose 26,11. SGA 225.5

In diesem Sinn sagte dann in späteren Jahren, als das Gesetz Gottes in Jerusalem den aus Babylon zurückgekehrten Gefangenen verlesen wurde und das Volk wegen seiner Übertretungen weinte, Nehemia folgende aufmunternden Worte: SGA 225.6

“Weinet nicht! ... Geht hin und eßt fette Speisen und trinkt süße Getränke und sendet davon auch denen, die nichts für sich bereitet haben; denn dieser Tag ist heilig unserm Herrn. Und seid nicht bekümmert; denn die Freude am Herrn ist eure Stärke.” Nehemia 8,9.10. SGA 225.7

Und sie ließen es “... kundtun und ausrufen in allen ihren Städten und in Jerusalem und sagen: Geht hinaus auf die Berge und holt Ölzweige, Balsamzweige, Myrtenzweige, Palmzweige und Zweige von Laubbäumen, daß man Laubhütten mache, wie es geschrieben steht. Und das Volk ging hinaus und holte sie und machte sich Laubhütten, ein jeder auf seinem Dach und in seinem Hof und in den Vorhöfen am Hause Gottes und auf dem Platz am Wassertor und auf dem Platz am Tor Ephraim. Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft wiedergekommen waren, machte Laubhütten und wohnte darin ... Und es war eine sehr große Freude.” Nehemia 8,15-17. SGA 226.1