In den Fußspuren des großen Arztes

148/299

Verhütung von Krankheit

Nicht nur in ihrem Gottesdienst, sondern in allen Dingen des täglichen Lebens wurde der Unterschied zwischen rein und unrein beachtet. Wer mit ansteckenden oder befleckenden Krankheiten in Berührung kam, wurde aus dem Lager abgesondert und durfte nicht eher zurückkehren, bis sowohl die Person, wie die Kleidung gründlich gereinigt war. In dem Falle jemand an einer befleckenden Krankheit litt, wurde die Anweisung gegeben: FA 281.2

“Alles Lager, darauf er liegt, wird unrein werden. Und wer sein Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser baden, und unrein sein bis auf den Abend. Und wer sich setzt, da er gesessen ist, der soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser baden, und unrein sein bis auf den Abend. Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser baden, und unrein sein bis auf den Abend ... Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser baden, und unrein sein bis auf den Abend. Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser baden, und unrein sein bis auf den Abend. Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.” 3.Mose 15,4-12. FA 281.3

Das Gesetz betreffs des Aussatzes veranschaulicht ebenfalls die Gründlichkeit, mit welcher diese Ordnungen eingeschärft werden sollten. FA 282.1

“Und so lange das Mal an ihm ist (dem Aussätzigen), soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außer dem Lager sein. Wenn aber an einem Kleid des Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen, am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, das aus Fellen gemacht wird, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll’s der Priester besehen ... Und wenn das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. Und man soll das Kleid verbrennen, oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist fressender Aussatz und man soll es mit Feuer verbrennen.” 3.Mose 13,46-52. FA 282.2

Ebenfalls wurde ein Haus, wenn Merkmale sich zeigten, die es zur Bewohnung ungeeignet machten, zerstört. Der Priester sollte anordnen, das Haus abzubrechen. “Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll’s hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. Und wer darinnen liegt, oder darinnen isset, der soll seine Kleider waschen.” 3.Mose 14,45-47. FA 282.3